Sozialstaat in der Energiekrise winterfest machen – Was bringen Bürger- und Wohngeld finanziell benachteiligten Kindern und ihren Familien?

Eine Einschätzung.
Die aktuellen Preissteigerung für Lebenshaltungskosten und Energie sind für die allermeisten eine hohe Belastung. Für einkommensschwache Haushalte und Personen, die Recht auf Grundsicherungs- oder weitere Transferleistungen haben, hat die gegenwärtige Lage existenzielle Auswirkungen. 

Der Bund ergreift in diesem Zusammenhang verschiedene Maßnahmen, um Bürger*innen, die soziale Infrastruktur und Unternehmen zu unterstützen. 

Hierzu gehört u.a. die Reform des Wohngeldes und die Umsetzung der Empfehlungen der GasWärmeKommisssion wie eine Gaspreisbremse und auch die Erhöhung der Regelbedarfssätze in der Grundsicherung im Rahmen der Bürgergeldreform. Die Gestaltung der Gesetze hat entscheidenden Einfluss, ob und wie insbesondere finanziell benachteiligte Personen durch diesen und den nächsten Winter kommen. 

Bürgergeld

Die Einführung des Bürgergeldes wurde in den letzten Wochen von einer Debatte dominiert, in der in einer Art und Weise über langzeitarbeitslose Menschen gesprochen wurde, wie wir sie zutiefst ablehnen und die sich auch nicht mit den Erfahrungen aus der Beratungspraxis deckt. Wenn Menschen, die schlicht ihren Rechtsanspruch geltend machen, unter Generalverdacht gestellt werden und ihnen Betrug an der Allgemeinheit unterstellt wird, dann ist das falsch und unlauter. Mit der Grundsicherung nach dem SGB II (künftig Bürgergeld) wird auch die Existenz von Kindern und Jugendlichen aus Bedarfsgemeinschaften abgesichert. Das Signal, das von solchen Debatten an die betroffenen Kinder und Jugendlichen ausgeht , ist fatal. 

Die Reform zum Bürgergeld umfasst auch die Anhebung der Regelsätze. Aus unserer Sicht fallen diese grundsätzlich und insbesondere für Kinder und Jugendliche zu gering aus. Ein gutes Aufwachsen und gleiche Teilhabechancen sind damit kaum möglich. Daher sind wir der Auffassung, dass der angekündigte Paradigmenwechsel in Form der Kindergrundsicherung (KGS) dringend nötig ist und zügig umgesetzt werden sollte. Mit einer Einführung ist allerdings nicht vor 2024 zu rechnen. Bis dahin muss aus unserer Sicht der Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro, der zur Überbrückung bis zur KGS aktuell für Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften ausgezahlt wird, deutlich erhöht werden.

Übernahme Abschlagszahlung und Gaspreisbremse

Mit Blick auf die explodierenden Energiekosten setzt die Bundesregierung insbesondere die Empfehlungen der GasWärmeKommission. Das beinhaltet u.a., dass zur sofortigen Entlastung der Bürger*innen und Unternehmen im Dezember Abschlagszahlungen an die Gas-Versorger vom Bund übernommen werden. Die Übernahme der Abschlagszahlung im Dezember ist eine Einmalzahlung zur Überbrückung. Da die Umsetzung der Gaspreisbremse zeitintensiv ist und entsprechenden Vorlauf benötigt  soll der Dezemberabschlag die finanzielle Belastung der Verbraucher*innen im Winter senken. Um hier dem Unverständlich erscheint, warum einmal mehr mit das „Gießkannenprinzip“ greift und eine Besteuerung der Dezember-Abschlagszahlung nicht vorgenommen wird.Ab März tritt dann die Gaspreisbremse in Kraft. Sie gilt für alle Verbraucher*innen mit einem Standardverbrauch, dem sogenannten Standardlastprofil (SLP), von höchstens 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas. Es wird zudem eine rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023 geben. Konzeptionell entfällt mit der Gaspreisbremse 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den der Gasversorger im September 2022 für den jeweiligen Gasanschluss angenommen hat, ein fester Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde entfällt. Aktuell liegt der durchschnittliche Gaspreis in Privathaushalten bei etwa 14 Cent pro Kilowattstunde. Zweifellos ist die Gaspreisbremse mit Blick auf die aktuellen Preise eine Entlastung für viele Haushalte. Dennoch ist das Preisniveau von 12 KW/h immernoch ein hohes, wenn man es mit den Vorjahren vergleicht.

WohngeldPlus – Empfängerkreis erweitern

Grundsätzlich gilt: Es ist gut, dass der Kreis der Wohngeld-Berechtigten ausgedehnt wird. Auch erhöht sich der Wohngeldbetrag 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Der Bund bleibt allerdings bei seinen Ursprungsplanungen zurück und weitet den Kreis der Begünstigten nicht ausreichend aus. Rund 500.000 Personen bleiben unberücksichtigt. Auch die dringend notwendige Stromkostenkomponente, die angesichts steigender Preise eingeführt werden sollte, bleibt unberücksichtigt. Damit droht Menschen im Niedriglohnsektor eine finanzielle Belastung, die sie nicht kompensieren können. Zudem wurde keine Verständigung zur Aufstockung des Personals in den Wohngeldämtern erzielt, obwohl es schon heute es einen Bearbeitungsstau bei den Wohngeldanträgen gibt. Damit Hilfeleistungen bei den Anspruchsberechtigten ankommen, braucht es unbedingt die dafür notwenige Ausstattung mit Personal.

Hilfefonds auflegen – jetzt!

Die Gas-Wärme Kommission der Bundesregierung hat einen Hilfsfond vorgeschlagen, aus dem Mieter*innen und selbstnutzende Eigentümer*innen bis zu bestimmenden Einkommensgrenze Hilfeleistungen erhalten können. Wir finden: Es ist eine verpasste Chance, wenn dieser Hilfefond nicht direkt mit dem WohngeldPlus-Gesetz bereitgestellt wird. Sorge macht auch, dass die Bundesregierung sich zu den drei Hilfefonds, die die GasWärmeKommission empfohlen hatte, mit den Ministerpräsidenten in der letzten Woche nur darauf verständigen können, dass die Fachministerkonferenzen darüber beraten. Ministerpräsident Kretschmann hat einen Hilfefonds zur Unterstützung der sozialen Infrastruktur in Baden-Württemberg in Höhe von 30 Millionen Euro angekündigt. Aus unserer Sicht bedarf es diesen Hilfefonds dringend, damit soziale Leistungen und die Daseinsvorsorge weiterhin gewährleistet werden können. Allerdings ist der angekündigte Betrag nicht ansatzweise ausreichend und zwingend aufgestockt werden.

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