Eckpunktepapier Kindergrundsicherung veröffentlicht

Die Kindergrundsicherung (KGS) ist eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung, das eine umfassende Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zum Ziel hat. Das Bundesfamilienministerium hat im zurückliegenden Monat ein auf den 18. Januar datiertes erstes Zwischenergebnis der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Kindergrundsicherung veröffentlicht und damit erste Eckpunkte vorgestellt. Im weiteren Verfahren ist vorgesehen das Gesetzgebungsverfahren Ende 2023 zu initiieren und bis Sommer 2024 zu beschließen. Das Inkrafttreten der Kindergrundsicherung ist für das 2. Quartal 2025 vorgesehen. 

Im Kern umreißt das Papier die beiden Leistungskomponenten „Einkommensunabhängiger Garantiebetrag“ und „Einkommensabhängiger Zusatzbetrag“. Zudem werden weitere relevante Punkte wie die Neudefinition des kindlichen Existenzminimums, die Vollzugsbehörde, Beratung und digitale Zugänge, die Schnittstelle zum Einkommenssteuerrecht und Kinder- und Jugendbeteiligung benannt und grob umrissen.

Die finanzielle Basis der KGS bildet der einkommensunabhängige Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen in gleicher Höhe gezahlt wird. Er soll bei Bedarfsgemeinschaften im Bürgergeld nicht auf die Bedarfe der Eltern angerechnet werden. Der Garantiebetrag wird das heutige Kindergeld ersetzen. Die Angleichung der Kindergeldsätze auf 250 Euro zum 01. Januar 2023 ist ein erster Schritt in diese Richtung. Perspektivisch soll der Garantiebetrag der KGS der maximalen Entlastungswirkung der steuerlichen Kinderfreibeträge entsprechen.

Der einkommensabhängige Zusatzbetrag soll die verschiedenen kinderbezogenen Familienleistungen wie bspw. Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) für Kinder oder dem Kinderzuschlag bündeln und als subsidiär zu gewährende Leistung konzipiert sein. Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II sollen automatisch den vollen Zusatzbetrag erhalten. Mit steigendem Haushaltseinkommen sinkt der Anspruch auf den Zusatzbetrag. Die Einkommenshöhe, ab der der Anspruch auf den Zusatzbetrag entfällt, ist noch nicht näher definiert. Unterkunftskosten sollen als Bestandteil des kindlichen Existenzminimums anerkannt und berücksichtigt werden. Konkrete Regelungen für etwaige Ansprüche auf Mehrbedarfe sind noch festzulegen. 

Die maximale Leistungshöhe ist von der Definition und Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen abhängig. Das Eckpunktepapier formuliert darüber hinaus eine Absichtserklärung, die Bemessung stärker an den Haushaltsausgaben der gesellschaftlichen Mitte auszurichten. In diesem Zusammenhang wird die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen angestrebt. In einem ersten Schritt wird eine Anpassung ausgewählter Verteilungsschlüssel vorgenommen. Darüber hinaus bleibt die konkrete Ausgestaltung offen.

Wir begrüßen, dass mit dem veröffentlichten Eckpunktepapier ein erstes Zwischenergebnis zur KGS vorliegt. Wesentliche Antworten auf die konkrete Ausgestaltung bleiben allerdings offen. Die KGS wird vom Gesetzgeber als Instrument zum Abbau von Kinderarmut in Stellung gebracht. Das entspricht unser Erwartungshaltung und hieran muss sich die konkrete Umsetzung messen lassen. Die KGS sollte dazu beitragen insbesondere die seit langem auf hohem Niveau stagnierende soziale Benachteiligung und strukturelle Verfestigung  sozialer Ungleichheiten von armutsbedrohten- und betroffenen Kindern und Jugendlichen zu überwinden. Sie muss zu höheren und auskömmlichen monetären Leistungen für armutsbetroffene und –bedrohte Kinder und Familien führen. Hierfür ist die Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen zentral. Es darf nicht darum gehen, ihre Teilhabemöglichkeiten an den geringen Ausgaben einer armen Referenzgruppe in der Vergangenheit zu orientieren. Die Regelbedarfe von Kindern und Jugendlichen müssen sich an einer durchschnittlichen Lebenslage orientieren, deren Maßstab gelingende Bedingungen für Bildung, soziale Teilhabe und Erwerbschancen in der Zukunft sind und darf nicht künstlich heruntergerechnet werden. Wir erwarten von der KGS zudem, dass das Versprechen, jedes Kind sei gleich viel wert, eingelöst wird. Eine Gleichstellung mit den steuerlichen Entlastungen über den Kinderfreibetrag muss von Beginn an erfolgen. Weiterhin hat die Diskussion zum Bürgergeld veranschaulicht, mit welcher öffentlichen Wirkung Stigmatisierungsmuster und Vorurteile aus politischem Kalkül instrumentalisiert wurden und den sozialen Zusammenhalt gefährden. Bereits jetzt deutet sich in der bundespolitischen Diskussion an, dass einmal mehr Bilder vermeintlicher Zweckentfremdung der KGS durch Eltern bemüht werden. Es wird für uns als Verband neben der Debatte um die konkrete Ausgestaltung und die Ziele der KGS auch darum gehen, sich dem politisch und öffentlichkeitswirksam entschieden entgegen zu stellen. 

Hier finden Sie das Eckpunktepapier Grundsicherung

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